Der Energieausweis ist Bestandteil bzw. wird durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Die Energieeinsparverordnung ist ein Bestandteil des deutschen Baurechts. Es gibt zwei verschiedene Ausweise. Der eine Ausweis beinhaltet eine Verbrauchsanalyse in der die Daten der Heizkosten- und der Warmwasserabrechnungen der letzten 3 Jahre analysiert werden. Es werden Witterungseinflüsse herausgerechnet, indem die Klimawerte der Wetterstationen des Postleitzahlgebietes mit dem Heizungsverbrauch verrechnet werden. Dieser Ausweis sagt aber nichts über die Dämmung z.B. der Fassade des Gebäudes aus, sondern ist abhängig vom Verbrauchsverhalten der bisherigen Bewohner.
Der Bedarfsausweis hingegen analysiert die Beschaffenheit des Gebäudes und die vorhandenen technischen Anlagen (z.B. Alter u. Zustand der Heizung). Es wird außerdem die Dämmung der Fassade und die Fenster- und Dachqualität untersucht.
Bei beiden Ausweisen müssen Fachleute (z.B. Architekten, Ingenieure oder geeignete Handwerker) die Analysen durchführen. Bei der Verbrauchsanalyse reicht eine telefonische oder Online-Beratung.
Generell muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden, wenn ein Gebäude vermietet, verpachtet oder verkauft wird. Der Energieausweis gilt immer für das ganze Gebäude und nicht z.B. für eine einzelne Wohnung. Der Ausweis beider Analysen ist zehn Jahre gültig. Wird dem Käufer oder Mieter kein Ausweis vorgelegt, kann dem Eigentümer ein stattliches Bußgeld drohen.
Ab dem Oktober diesen Jahres hängt die Wahl des Ausweises von der Anzahl der Wohnungen ab. Sind mehr als fünf Wohnungen im Gebäude kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsanalyse gewählt werden. Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohnungen hängt die Wahlmöglichkeit davon ab, wann der Bauantrag gestellt wurde. Ist der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden, so kann zwischen den beiden Ausweisen gewählt werden. Dies gilt auch, wenn das Gebäude früher gebaut wurde, aber dann muss es den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung in Deutschland entsprechen. Für alle älteren Gebäude mit bis zu vier Wohnungen gilt dann die Bedarfsanalyse.
Wie teuer die Erstellung beider Ausweise wird, ist von staatlicher Seite her nicht geregelt, sondern nur das der Aussteller des Ausweises eine baunahe Qualifikation haben muss.
Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, sind von den Regelungen ausgenommen. Des Weiteren brauchen Eigentümer die selber ihr Haus bewohnen auch keinen Energieausweis.