Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Mieter bauliche Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Anordnung durchgeführt werden müssen, zu dulden hat. Im vorliegenden Fall, hatte die Umweltbehörde den Vermieter eines Mehrfamilienhaus auferlegt, eine neue Heizung zu installieren. Aus dem Mehrfamilienhaus verweigerte ein Mieter jedoch ständig den Zutritt zu seiner Wohnung. Dort sollte neue Heizungsrohre verlegt werden.

Der Zutritt wurde zu Unrecht verweigert, so der BGH. Der Mieter ist nicht nach mietrechtlichen Vorschriften, dafür aber nach Treu- und Glauben verpflichtet Baumaßnahmen zu ermöglichen und bei einer zeitlichen Terminabstimmung mitzuarbeiten. Durch dieses Urteil können besonders energetische Modernisierungsmaßnahmen erleichtert durchgeführt werden.

(BGH, Urteil: 04.03.09, VIII ZR 110/08)

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