Der Bundesrat stimmt der Änderung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zu. Der bestimmte Punkt ist, dass den Mietern das Ergebnis der Ablesung innerhalb eines Monats mitgeteilt werden soll. Dem Mieter muss keine gesonderte Mitteilung zugeschickt werden, wenn das Ableseergebnis in den Räumen des Mieters gespeichert ist und somit von ihm jederzeit abgelesen werden kann. Sind in den Mieträumen Wasserzähler vorhanden, so bedarf es keiner gesonderten Mitteilung. Bei Zustimmung durch die Bundesregierung tritt die Änderung zum 01.01.2009 in Kraft.
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