Das Amtsgericht Norderstedt (bei Hamburg) hat entschieden: Schimmelbildung an mehreren Stellen in einer Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10 Prozent.

Im verhandelten Fall hatte sich Schimmel in den Fensterlaibungen im Kinder- und Schlafzimmer gebildet. Den Schimmelbefall teilten sie auch dem Vermieter mit. Und minderten die Miete über mehrere Monate in unterschiedlicher Höhe hinweg. Insgesamt behielten die Mieter 809 Euro ein.

Laut einem beauftragten Gutachter, war der Schimmelbefall durch den falschen Einbau der Fenster verursacht worden. Daher war die Minderung von 10 Prozent gerechtfertigt, so die Richter.

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